Beihilfevorschriften: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)

 

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Aus dem LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 8/1278, 8. Wahlperiode 25.08.2022

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE - Drucksache 8/772 -

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)

A Problem

In der siebenten Legislaturperiode war das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für das Kur- und Erholungswesen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, zuständig. Im Zuge der Regierungsbildung in der achten Wahlperiode und gemäß dem Organisationserlass der Ministerpräsidentin vom 21. Dezember 2021 wurde der Bereich Gesundheit und damit auch das Kur- und Erholungswesen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Das für Tourismus zuständige Ministerium, das seit der letzten Änderung des Kurortgesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) über die Anerkennung als Tourismusort und Tourismusregion entscheidet, soll künftig und dauerhaft die zuständige Anerkennungsbehörde für Kur- und Erholungsorte sowie für Tourismusorte und Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern sein. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Kurortgesetzes im Hinblick auf die zuständige Behörde erforderlich.

B Lösung

Mit der vorliegenden Änderung des Kurortgesetzes wird der Wechsel der Zuständigkeit für das Kur- und Erholungswesen vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport zum Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit redaktionell berücksichtigt.

Um erneute gesetzliche Anpassungen im Falle späterer Änderungen von Ressortzuschnitten zu vermeiden, wird der Wortlaut „das für Tourismus zuständige Ministerium“ gewählt. Im Übrigen werden die Ressortbezeichnungen aktualisiert.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (Wirtschaftsausschuss) empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/772 unverändert  anzunehmen.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C Alternativen
Keine.

D Kosten
Keine.

 

Beschlussempfehlung

Der Landtag möge beschließen,
den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/772 unverändert
anzunehmen.
Schwerin, den 29. Juni 2022

Der Wirtschaftsausschuss
Martin Schmidt
Vorsitzender und Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Martin Schmidt

I. Allgemeines

Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)“ auf Drucksache 8/772 in seiner 25. Sitzung am 28. Juni 2022 beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 29. Juni 2022 abschließend beraten und einstimmig die vorliegende Beschlussempfehlung angenommen.

II. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Wirtschaftsausschusses

Im Rahmen des Beratungsverfahrens haben die Fraktionen der SPD und DIE LINKE dargelegt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Anpassung der Zuständigkeit erfolge und keine weiteren inhaltlichen Änderungen vorgenommen würden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Arbeit und Tourismus (WM) hat ausgeführt, dass es in der vergangenen Wahlperiode für den Bereich Gesundheit und damit auch für das Kurund Erholungswesen zuständig gewesen sei. Mit der Strukturveränderung in der Landesregierung in der aktuellen Wahlperiode und dem Wechsel des Bereiches Gesundheit in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (SM) obliege auch das Kur- und Erholungswesen dem SM. Nach dem Kurortgesetz sei das SM für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten zuständig, während das WM als das für Tourismus zuständige Ministerium über die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen entscheide. Um das Anerkennungsverfahren im Interesse der Kommunen zu vereinfachen und zu beschleunigen, solle künftig das WM für die Anerkennung sämtlicher prädikatisierter Orte im Sinne des Kurortgesetzes verantwortlich sein. Die für die Anerkennung geltenden Voraussetzungen würden
nicht geändert.

1. Zu den Artikeln 1 und 2

Der Wirtschaftsausschuss hat einstimmig beschlossen, Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/772 unverändert anzunehmen.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Wirtschaftsausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/772 unverändert anzunehmen.
Schwerin, den 29. Juni 2022
Martin Schmidt
Berichterstatter


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