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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Übersicht -
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen durch Leistungsausweitungen entlasten.
Die Reform beinhaltet unter anderem ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Beitragssatzanpassungen nach Kinderanzahl.Wichtige Neuerungen umfassen:Zusammengelegtes Entlastungsbudget: Die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem neuen, flexiblen Jahresbudget zusammengefasst.
Höhere Pflege- und Sachleistungen
Das Pflegegeld sowie ambulante Pflegesachleistungen wurden um 5 Prozent erhöht.Dynamisierung: Seit 2025 werden die Geld- und Sachleistungen automatisch an die Preisentwicklung angepasst.
Pflegeunterstützungsgeld: Angehörige haben Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftige Person, um eine akute Pflegesituation zu organisieren.Beiträge nach Kinderzahl: Die Beiträge zur Pflegeversicherung richten sich stärker nach der Anzahl der Kinder.
Während kinderlose Versicherte mehr zahlen, sinkt der Beitragssatz für Familien ab dem zweiten bis zum fünften Kind signifikant.
Detaillierte Informationen und aktuelle Beitragssätze können direkt beim Bundesministerium für Gesundheit oder auf der Website der AOK nachgelesen werden.
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