Bayerische Beihilfevorschriften: Anlage 6

 

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Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Bayern:

Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4 der BBhV)

Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle Zu den Hilfsmitteln gehören nicht Gegenstände, die nicht notwendig und angemessen (§ 6 Abs. 1), von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis (§ 25 Abs. 2) sind oder der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen, insbesondere:

Adimed-Stabil-Schuhe und vergleichbares Schuhwerk
Adju-Set/-Sano
Angorawäsche
Anti-Allergene-Matratzen und Bettbezüge
Aqua-Therapie-Hose
Arbeitsplatte zum Krankenfahrstuhl
Augenheizkissen
Autofahrerrückenstütze
Autokindersitz
Autokofferraumlifter
Autolifter
Badewannengleitschutz/-kopfstütze/-matte
Bandagen (soweit nicht in Anlage 5 aufgeführt)
Basalthermometer
Bauchgurt
Bestrahlungsgeräte/-lampen zur Selbstbehandlung
Bett (soweit nicht in Anlage 5 aufgeführt)
Bett/-brett/-füllung/-lagerungskissen/-platte/-rost/-stütze
Bett-Tisch
Bidet
Bildschirmbrille
Bill-Wanne
Blinden-Uhr
Blutdruckmessgerät
Brückentisch
Dusche
Einkaufsnetz
Einmal-Handschuhe mit Ausnahme bei regelmäßiger Katheterisierung, zur
endotrachialen Absaugung, im Zusammenhang mit sterilem Ansaugkatheter,
bei Querschnittgelähmten zur Darmentleerung
Eisbeutel und -kompressen
Elektrische Schreibmaschine
Elektrische Zahnbürste
Elektrofahrzeuge
Elektro-Luftfilter
Elektronic-Muscle-Control (EMC 1000)
Erektionshilfen
Ergometer
Ess- und Trinkhilfen
Expander
Farberkennungsgerät
Fieberthermometer
Fußgymnastik-Rolle, Fußwippe (WIP-Venentrainer)
(Mini)Garage für Krankenfahrzeuge
Handschuhe (soweit nicht in Anlage 5 aufgeführt)
Handtrainer
Hängeliege
Hantel (Federhantel)
Hausnotrufsystem
Hautschutzmittel
Heimtrainer
Heizdecke/-kissen
Hilfsgeräte für die Hausarbeit
Höhensonne
Hörkissen
Hörkragen Akusta-Coletta
Intraschallgerät „NOVAFON"
Inuma-Gerät (alpha, beta, gamma)
Ionisierungsgeräte (z. B. Ionisator, Pollimed 100)
Ionopront, Permox-Sauerstofferzeuger
Katzenfell
Klingelleuchte (soweit nicht von Anlage 5 erfasst)
Knickfußstrumpf
Knoche Natur-Bruch-Slip
Kolorimeter
Kommunikationssystem
Kraftfahrzeug einschließlich behindertengerechter Umrüstung
Krankenunterlagen, es sei denn, sie sind in direktem Zusammenhang mit der
Behandlung einer Krankheit erforderlich (Blasen- oder Darminkontinenz im Rahmen einer Decubitusbehandlung oder bei Dermatitiden). Entsprechendes gilt, wenn neben der Blasen- oder Darminkontinenz so schwere Funktionsstörungen
(z. B. Halbseitenlähmung mit Sprachverlust) vorliegen, dass ohne eines dieser Mittel der Eintritt von Decubitus oder Dermatitiden droht. Dies gilt auch, wenn dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wieder ermöglicht wird.
Kreislaufgerät „Schiele"
Lagerungskissen/-stütze, außer Abduktionslagerungskeil
Language-Master
Luftreinigungsgeräte
Magnetfolie
Monophonator
Munddusche
Nackenheizkissen
Nagelspange Link
Öldispersionsapparat
Pulsfrequenzmesser
Rotlichtlampe
Rückentrainer
Salbenpinsel
Schlaftherapiegerät
Schuh (soweit nicht in Anlage 5 aufgeführt)
Spezialsitze
Spirometer
Spranzbruchband
Sprossenwand
Sterilisator
Stimmübungssystem für Kehlkopflose
Stockroller
Stockständer
Stufenbett
SUNTRONIC-System (AS 43)
Taktellgerät
Tamponapplikator
Tandem für Behinderte
Telefonverstärker
Telefonhalter
Therapeutische Wärme-/Kältesegmente
Treppenlift, Monolift, Plattformlift
Tünkers Butler
Übungsmatte
Ultraschalltherapiegeräte
Umweltkontrollgerät
Urin-Prüfgerät Uromat
Venenkissen
Waage
Wandstandgerät
WC-Sitz
Zahnpflegemittel
Zweirad für Behinderte


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