Beihilfeverordnung Thüringen: § 27 Krankenhausleistungen

 

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung des Landes Thüringen:

§ 27 Krankenhausleistungen

(1) Beihilfefähig sind die in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern entstandenen Aufwendungen für
1. vor- und nachstationäre Behandlungen nach § 115a SGB V,
2. allgemeine Krankenhausleistungen nach § 2 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412 -1422-) und des § 2 Abs. 2 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vom 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750) jeweils in der jeweils geltenden Fassung,
3. andere im Zusammenhang mit den Nummern 1 und 2 berechenbare Leistungen im Rahmen der §§ 8 und 18 und
4. Wahlleistungen in Form
a) von gesondert berechneten wahlärztlichen Leistungen (§ 17 KHEntgG, § 22 Abs. 1 BPflV) sowie
b) einer gesondert berechneten Unterkunft (§ 17 KHEntgG, § 22 Abs. 1 BPflV) bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers.
Bei den Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 4 ist nach Anwendung des persönlichen Bemessungssatzes die Eigenbeteiligung je Aufenthaltstag im Krankenhaus abzuziehen. Die Eigenbeteiligung beträgt
1. 25 Euro bei Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 4 Buchst. a und
2. 7,50 Euro bei Aufwendungen nach Satz 1 Nr. 4 Buchst. b.
(2) Bei Behandlungen in Krankenhäusern, die die Voraussetzungen des § 107 SGB V erfüllen, aber nicht nach § 108 SGB V zugelassen sind, sind die Aufwendungen nach Absatz 1 Satz 1 höchstens bis zur Höhe der Aufwendungen entsprechender Leistungen von Krankenhäusern der Maximalversorgung beihilfefähig. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.


Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen und der Beihilfevorschriften von Bund und Ländern). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

mehr zu: Beihilfe in Thüringen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beihilfevorschriften.de © 2024